Vergabebestimmungen

Hier finden Sie die Vergabebestimmungen für folgende Titel DV Jugend-Champion, DV Champion sowie DV Veteranen-Champion.
Weitere Vergabebestimmungen wie z.B. deutscher Champion VDH, internationaler Champion, usw. erhalten Sie direkt bei den verantwortlichen Verbänden wie VDH, FCI.

DV Jugend-Champion

Vergabebestimmungen des Titels “DV Jugend-Champion”.

Seit 2008 wird der Titel “DV Jugend-Champion” vergeben. Hierbei geht es um eine Aufwertung der Jugendklasse auf Spezialzuchtschauen.

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Jugendklasse auf Spezialzuchtschauen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote – Mindestalter 9 Monate. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote wird die Reserve-Anwartschaft vergeben.

Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels “DV Jugend-Champion” war.

Die Vergabe der Anwartschaft liegt im Ermessen des Zuchtrichters und kann nur auf einer DV CAC Ausstellung oder einer CACIB Ausstellung mit Sonderschauangliederung erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:

Der Titel “DV Jugend-Champion” wird an Dobermänner verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel “DV Jugend-Champion ” vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels “DV Jugend-Champion”:

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der Hauptgeschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

· Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
· Kopie der Ahnentafel
· Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Die Kosten betragen 40,00 € zuzüglich Porto und MwSt. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. Vorstehende Vergabebestimmungen wurden durch das Präsidium beschlossen (gültig ab 01.07.2008).

DV Champion

Vergabebestimmungen des Titels “DV Champion”.

Vergabe der Anwartschaften:

Nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse, – Mindestalter 15 Monate – an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin. Für den zweitplazierten Rüden / die zweitplazierte Hündin kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.

Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels “DV Champion” war.

Die Vergabe der Anwartschaft liegt im Ermessen des Zuchtrichters und kann nur auf einer DV CAC Ausstellung oder einer CACIB Ausstellung mit Sonderschauangliederung erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:

Der Titel “DV Champion” wird an Dobermänner verliehen, wenn diese mindestens für fünf Anwartschaften auf den Titel “DV Champion ” vorgeschlagen wurden, davon muss eine Anwartschaft auf eine Internationale Ausstellung errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft müssen mindestens 12 Monate und 1 Tag liegen.

Zuerkennung des Titels “DV Champion”:

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der Hauptgeschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

· Kopien der fünf Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
· Kopie des ZTP Berichtes
· Kopie der Leistungskarte oder Nachweis einer IPO1 (VPG1) Prüfung
· Kopie der Ahnentafel
· Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Die Kosten betragen 60,00 € zuzüglich Porto und MwSt. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. Vorstehende Vergabebestimmungen wurden durch das Präsidium beschlossen.

DV Veteranen-Champion

Vergabebestimmungen des Titels “DV Veteranen Champion”.

Bei der Jahreshauptversammlung 2009 wurde vorgeschlagen, einen neuen Titel “DV Veteranen-Champion” zu vergeben.

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Für den zweitplazierten Rüden / die zweitplazierte Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.

Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels “DV Veteranen-Champion” war.

Die Vergabe der Anwartschaft liegt im Ermessen des Zuchtrichters und kann nur auf einer DV CAC Ausstellung oder einer CACIB Ausstellung mit Sonderschauangliederung erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:

Der Titel “DV Veteranen-Champion” wird an Dobermänner verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel “DV Veteranen-Champion ” vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels “DV Veteranen-Champion”:

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der Hauptgeschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

· Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
· Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
· Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Die Kosten betragen 40,00 € zuzüglich Porto und MwSt. Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. Vorstehende Vergabebestimmungen wurden durch das Präsidium beschlossen (gültig ab 01.06.2009).

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