Alle DV-Zuchtrichter aus der DV-Richterliste sind zur Vergabe des DV-CAC berechtigt.
Darüber hinaus wurde den folgenden Richtern das Vergaberecht zugesprochen, auf DV-CAC-Ausstellungen und bei Sonderschauangliederungen von CACIB-Ausstellungen, DV-CAC-Anwartschaften zu vergeben.